Modul 2


§243 I StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Nummer 1

Umschlossener Raum

Unter einem umschlossenen Raum ist jedes Raumgebilde (mit oder ohne Dach) zu verstehen, das (mindestens auch) dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und das mit (mindestens teilweise künstlichen) Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen.


Gebäude

ist ein durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Erdboden fest oder durch eigene Schwere verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet und Unbefugte abhalten soll


Dienst- oder Geschäftsräume

Dienst- oder Geschäftsräume sind alle Räumlichkeiten, die dienstlichen oder geschäftlichen Zwecken (nicht notwendigerweise Erwerbszwecken) dienen


Einbrechen

Einbrechen bedeutet das gewaltsame Öffnen von Umschließungen eines umschlossenen Raumes


Einsteigen

Einsteigen bedeutet das Eindringen in den geschützten Raum auf einem dafür regelmäßig nicht bestimmten Weg unter Entfaltung von Kraft oder Geschicklichkeit.


Eindringen

Eindringen ist das Hineingelangen in den Raum unter Verwendung eines falschen Öffnungsinstruments.


Falsche Schlüssel

Das sind solche, die zur Zeit der Tat vom Berechtigten nicht oder nicht mehr zur Öffnung des Verschlusses bestimmt sind.


Andere Werkzeuge

sind alle Geräte, die den Verschlussmechanismus ordnungswidrig in Bewegung setzen


Sich verborgen halten

Sich verborgen halten ist jedes Verstecken, das den Täter den Blicken arglos Eintretender entzieht.


Nummer 2

Behältnis

Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten werden.


Verschlossen

Verschlossen ist das Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische oder elektronische Schließvorrichtung oder auf andere Weise gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen gesichert ist.


Andere Schutzvorrichtungen

… sind Einrichtungen oder Mittel, die ihrer Art nach geeignet und dazu bestimmt sind, die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren.


Nummer 3

Gewerbsmäßig stiehlt

bedeutet, der Täter will sich aus wiederholter Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von gewisser Dauer und Umfang verschaffen


Nummer 6

Hilflosigkeit

ist gegeben, wenn sich jemand aus eigener Kraft nicht gegen konkret drohende Gefahren schützen kann


Unglücksfall

ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen mit sich bringt


Gemeine Gefahr

Ein Zustand, bei dem die Möglichkeit des Schadens an Leib oder Leben oder bedeutenden Sachwerten für unbestimmt viele Personen nahe liegt.


Ausnutzen

bedeutet das bewusste Benutzen des bei diesen Situationen verminderten Schutzes zur Durchführung des Diebstahls


Nummer 7

Handfeuerwaffen

Handfeuerwaffen sind alle tragbaren Schusswaffen, ungeachtet ihrer Funktionstüchtigkeit oder ihres Ladezustands.


Sprengstoff

Sprengstoff ist ein explosionsgefährlicher Stoff, der Druckenergien von ungewöhnlicher Beschleunigung nach außen freizusetzten geeignet ist.


Fahrlässigkeit

Objektive Sorgfaltspflichtverletzung

Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die von einem besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und in der sozialen Rolle des Handelnden zu erwarten ist.


Objektive Vorhersehbarkeit

liegt vor, wenn der wesentliche Kausalverlauf und der eingetretene Erfolg nicht so sehr außerhalb der Lebenserfahrung stehen, dass mit ihnen nicht gerechnet zu werden brauchte


Objektive Zurechnung

Gerade das rechtlich missbilligte Verhalten des Täters muss sich in tatbestandsspezifischer Weise in der verursachten Folge niedergeschlagen haben, deren Eintritt nach dem Schutzzweck der einschlägigen Norm gerade vermieden werden sollte.


Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

Die subjektive Sorgfaltspflichtverletzung beschreibt, dass der Täter im Hinblick auf seine individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Lage gewesen sein muss, die objektive Sorgfaltspflicht einzuhalten


Subjektive Vorhersehbarkeit

bedeutet, dass der Täter nach seinen Fähigkeiten und seinem Können in der Lage sein muss, den Eintritt des Taterfolges vorherzusehen


§303 StGB Sachbeschädigung

Sachen

sind räumlich abgrenzbare körperliche Gegenstände ohne Rücksicht auf den Aggregatzustand und den wirtschaftlichen Wert.


Fremd

ist eine Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.


Zerstören

Eine Sache ist zerstört, wenn sie so wesentlich beschädigt wurde, dass sie für ihren Zweck völlig unbrauchbar wird.


Beschädigung

Eine Sache wird beschädigt, wenn ihre Substanz nicht unerheblich beeinträchtigt oder wenn auf sie körperlich derart eingewirkt wird, dass dadurch die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Sachen mehr als nur geringfügig beeinträchtigt wird.


Substanzverletzung

Aufhebung der stofflichen Unversehrtheit durch Vernichtung, Verringerung oder Verschlechterung


Brauchbarkeit

Eine Brauchbarkeitsminderung liegt dann vor, wenn die Sache im vorliegenden Zustand nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann


Verändern des Erscheinungsbildes

Der Täter verändert das Erscheinungsbild einer (fremden) Sache, wenn er durch sein Verhalten die sinnlich wahrnehmbare Oberfläche der Sache in einen vom ursprünglichen in einen abweichenden Zustand versetzt


Unbefugt

Das Einverständnis des Eigentümers oder Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage führen nach herrschender Meinung zum Tatbestandsausschluss


§185 StGB Beleidigung

Beleidigung

... ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung gegenüber einem anderen.


Kundgabe

... kann mündlich, schriftlich, bildlich oder durch eine konkludente (schlüssige) Handlung erfolgen.


Personenmehrheit

... ist eine Mehrheit von Personen, welche eine rechtlich anerkannte soziale Funktion erfüllt, bei der die Möglichkeit einer einheitlichen Willensbildung besteht.


Werturteil

Einschätzung einer Person in einer Art, die keiner Beweisbarkeit unterliegt


Tatsachenbehauptung

Vorgang oder Zustand, der in der Gegenwart oder Vergangenheit liegt und beweisbar ist


§123 StGB Hausfriedensbruch

Wohnung

ist der Inbegriff von Räumlichkeiten, deren Hauptzweck darin besteht, Menschen als Unterkunft zu dienen, ohne dass sie in erster Linie Arbeitsräume sind.


Geschäftsräume

sind abgeschlossene Betriebs- und Verkaufsstätten, die hauptsächlich für eine gewisse Zeit oder dauernd gewerblichen Zwecken dienen.


Befriedetes Besitztum

ist ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück.


Eindringen

ist das Gelangen in die geschützten Räume gegen oder ohne den Willen des Berechtigten.


Sich-Nicht-Entfernen

ist das Unterlassen des Verlassens eines geschützten Objekts, trotz einer vorherigen Aufforderung des Hausrechtsinhabers.


Hausrechtsinhaber

ist diejenige Person, die die Befugnis über Zugang und Aufenthalt über das geschützte Objekt innehat.


sd