inländische Personenmehrheiten, die individuell nicht mehr überschaubar sind und sich von der Gesamtheit der Bevölkerung aufgrund bestimmter Mermale unterscheiden
Als Gruppe kommt in Frage eine Mehrheit von Menschen innerhalb der inländischen Bevölkerung, die sich durch irgendein Unterscheidungsmerkmal aus der Gesamtbevölkerung heraushebt z.B.: Rasse, Volkszugehörigkeit, Religion, politische oder weltanschauliche Verhältnisse.
Nachhaltig auf die Gefühle anderer einwirken mit dem Ziel, Hass zu erwecken oder zu steigern und dadurch eine feindselige Handlung zu erzeugen
Beschreibt ein ausdrückliches oder konkludentes Einwirken auf andere mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss zu
diskriminierenden Handlungen hervorzurufen, die den elementaren Geboten der Menschlichkeit widersprechen
Willkürmaßnahmen sind rechtswidrige, diskriminierende, auf Schädigung oder Benachteiligung abzielende
Maßnahmen
Bedeutet eine durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äußerung der Missachtung, namentlich durch den Vorwurf eines besonders schimpflichen oder verachtungswürdigen Verhaltens oder Zustandes
Bedeutet durch Werturteil oder Tatsachenbehauptungen unwert oder unwürdig dargestellt zu werden
Verleumden ist das Aufstellen oder Verbreiten wissentlich unwahrer Tatsachenbehauptungen, die das Ansehen herabsetzen
ist eine demgemäße Äußerung, wenn sie aus feindseliger Gesinnung in der Absicht zu kränken vorgebracht wird
Die Tat muss in einer Weise begangen werden, die konkret geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Billigen bedeutet das ausdrückliche oder konkludente Gutheißen der fraglichen Handlung
Bestreiten, Inabredestellen oder Verneinen historischer Tatsachen
Verharmlosen ist das Herunterspielen des fraglichen Geschehens in tatsächlicher Hinsicht sowie das Bagatellisieren oder Relativieren in seinem Unwertgehalt
meint, dass der Gegenstand der Äußerung als etwas Großartiges, Imposantes, Heldenhaftes gerühmt wird
meint das Verteidigen der Menschenrechtsverletzungen unter dem NS-Regime als notwendige Maßnahme
Ist ein gegen die körperliche Unversehrtheit von Personen oder Sachen gerichtetes, aggressives Tun von einiger Erheblichkeit unter Einsatz physischer Kraft.
...ausdrückliche oder konkludente Ankündigung einer Gewalttätigkeit, wobei der Drohende deren Begehung als von seinem Willen abhängig darstellen muss (entsprechend §§ 126, 241)
ist eine Personenmehrheit, bei der jeder Einzelne aufgrund der Anzahl nicht mehr mit jedem in unmittelbaren Kommunikationskontakt treten kann und die in ihrer Zusammensetzung nicht unmittelbar überschaubar ist
handeln Gewalttäter und Menschenmenge nur dann, wenn das Handeln der Mitglieder der Menge die Schwelle der Teilnahme i.S.d.§125 Abs. 1 StGB überschritten hat
Ist gegeben, wenn für unbestimmte Personen oder Sachen die Gefahr eines Schadens bzw. Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Allgemeinheit besteht
Jede Art von Einflussnahme auf den Willen der Menge, um die Bereitschaft der Menge zu Ausschreitungen zu fördern.
Solche Gegenstände, bei denen ein Geschoss oder mehrere durch den Lauf getrieben werden (auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen)
Bei sich führen: wer sie bewusst, gebrauchsbereit bei sich führt. Es genügt, wenn sie ihm zu irgendeinem Tatzeitpunkt zur Verfügung steht
Langwierige ernsthafte Erkrankungen, Verlust oder erhebliche Einschränkung im Gebrauch der Sinne, des Körpers oder der Arbeitsfähigkeit
Ist gegeben, wenn jemand unter Ausnutzung der durch das Auftreten der Menge entstandenen Lage stiehlt oder anderen Personen fremde bewegliche Sachen in Zueignungsabsicht abnötigt
ist gemäß § 86 Abs. 1 StGB nur ein solcher Inhalt (§11 Abs. 3 StGB), der gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind
Nr. 1 erfasst Parteien, die durch das BVerfG verboten wurden und ihre Ersatzorganisationen, deren Verbot nicht mehr mit Rechtsmitteln aufgehoben werden kann. Somit knüpft diese Variante an §84 StGB und §33 PartG an
Verbreiten im Inland bedeutet, das Propagandamittel einem größeren, nicht notwendigerweise unbestimmten Personenkreis zugänglich zu machen
ist ein Gegenstand, wenn er als Endprodukt vorliegt, d.h. so weit fertiggestellt ist, dass er unmittelbar verbreitet werden kann
ist das Besitzen zu einem bestimmten Verwendungszweck
ist jedes Verbringen eines Gegenstandes in die BRD
ist jedes Verbringen aus der BRD ins Ausland
liegt vor, wenn Dritten der gedankliche oder bildliche Inhalt von Propagandamitteln dadurch zur Kenntnis gebracht wird, dass dieser ohne körperliche Übertragung des Trägermediums in elektronischer Form zum Abruf bereitgehalten oder übermittelt wird
bedeutet das Überlassen an andere zur Weitergabe an beliebige Dritte
Unter Verwenden ist jeder Gebrauch zu verstehen, der das Kennzeichen optisch oder akustisch wahrnehmbar macht
Öffentlich bedeutet für einen unbestimmten und unüberschaubaren Personenkreis
Eine Zusammenkunft mehrerer zur Erörterung öffentlicher Angelegenheiten oder zu einer gemeinsamen Kundgebung